Förderungen von Photovoltaikanlagen

Zielgruppe: Private, Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und Gemeinden

 

Photovoltaikanlagen bis max. 5 kWp

  • Fördervolumen: 8,5 Mio. Euro für 2016
  • Förderstart: 23.02.2016 / Ende: 14.12.2016
  • Förderbetrag: Euro 275,-- / kWp, max. 5 kWp (Aufdachanlagen und freistehende Anlagen)

Euro 375,-- / kWp, max. 5 kWp (gebäudeintegrierte Anlagen)

  • Fertigstellungsfrist: innerhalb von 12 Wochen nach Antragstellung

 

Die Klima + Energiefonds Förderung für Photovoltaik ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss und wird nach Förderendabrechnung ausbezahlt!

 

 

 

Photovoltaikanlagen 5 - 30 kWp

 

  •  Fördervolumen: 6,6 Mio. Euro für 2016
  •  Förderstart: 23.02.2016 / Ende: 14.12.2016
  •  Förderbetrag: Euro 275,-- / kWp, max. 5 kWp (Aufdachanlagen und freistehende Anlagen)

Euro 375,-- / kWp, max. 5 kWp (gebäudeintegrierte Anlagen)

  •  Fertigstellungsfrist: innerhalb von 12 Wochen nach Antragstellung

 

Die Klima + Energiefonds Förderung für Photovoltaik ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss und wird nach Förderendabrechnung ausbezahlt!

 

 

Speichersysteme

 

  • mögliche Förderstellen: Bund I Land I Gemeinde I EU
  • Fördervolumen und Förderbetrag: je nach Bundesland und Region unterschiedlich
  • Fertigstellungsfrist: innerhalb von 12 Wochen nach Antragstellung

 

Wichtig: nicht alle Speichersysteme erfüllen die Vorgaben zur Stromspeicherförderung

 

Die EU-Förderung für Photovoltaik ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss und wird nach Förderendabrechnung ausbezahlt!

 

 



 

ecoAgrar steht Ihnen für die technische Beratung, Planung, Abwicklung der Behördenwege, Montage und Inbetriebnahme zur Verfügung!

 


 

Leitfaden Photovoltaikanlagen vom Klima und Energiefonds finden Sie hier.